Blitzermarathon
Blitzermarathon, pixabay/Foto illustrativ

In dieser Woche nehmen zahlreiche Bundesländer an einer großangelegten Verkehrsüberwachung teil. Besonders am Mittwoch wird mit der höchsten Aktivität stationärer und mobiler Blitzer gerechnet. In Bayern werden an diesem Tag zusätzliche Messstellen aktiviert. Neben dem präventiven Aspekt zielt die Aktion auch auf die Durchsetzung von Geschwindigkeitslimits. Autofahrer sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen bewusst sein.

Inhaltsverzeichnis:

Bayern aktiviert zusätzliche Radarfallen

Die größte Zahl an Blitzern wird am Mittwoch in Bayern erwartet. Dort werden temporäre Kontrollpunkte zusätzlich zu den regulären Anlagen eingerichtet. Auch andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen beteiligen sich mit umfangreichen Geschwindigkeitskontrollen.

Insgesamt sind während des sogenannten Blitzermarathons mehrere hundert mobile und stationäre Geräte im Einsatz. Die Überwachungsmaßnahmen richten sich besonders auf gefährliche Streckenabschnitte, Schulumfelder und Unfallhäufungspunkte. Ziel ist es, Geschwindigkeitsüberschreitungen frühzeitig zu erkennen und zu sanktionieren.

Michael Winter erklärt Verhalten im Ernstfall

Verkehrsrechtsexperte Michael Winter weist auf wichtige Punkte im Umgang mit einem Blitzer hin. Wer mit weniger als 21 km/h zu viel geblitzt wird, muss in der Regel nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind in diesen Fällen nicht zu erwarten.

Anders sieht es bei Überschreitungen ab 21 km/h aus. Bei einer Kontrolle durch ein Lasermessgerät sollten Betroffene lediglich Ausweispapiere vorlegen. Aussagen zur Fahrweise oder Geschwindigkeit sollten unbedingt vermieden werden. Auch bei einer Vor-Ort-Anhörung rät Winter zur Zurückhaltung. Angaben zum Fahrer sollten ohne anwaltliche Beratung nicht gemacht werden.

Bußgeld, Fahrverbot und Wiederholungstäter

Bereits ab 31 km/h zu viel innerorts droht ein Fahrverbot von einem Monat für Ersttäter. Außerorts greift diese Regelung ab 41 km/h Überschreitung. Besonders streng ist die Regelung für Wiederholungstäter. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit über 26 km/h zu viel auffällt, muss mit einem regulären Fahrverbot rechnen.

Der Bußgeldkatalog sieht dabei gestaffelte Maßnahmen vor:

  • 21–25 km/h zu schnell: Verwarnungsgeld oder Bußgeld, kein Fahrverbot
  • 26–30 km/h zu schnell: Bußgeld, bei Wiederholung Fahrverbot möglich
  • Ab 31 km/h innerorts: 1 Monat Fahrverbot
  • Ab 41 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann durch Akteneinsicht und technische Analyse eine mögliche Anfechtung des Vorwurfs prüfen.

Technische Messverfahren und ihre Schwachstellen

Zur Geschwindigkeitsüberwachung kommen verschiedene Technologien zum Einsatz. Dazu zählen:

  • Radar: misst per Dopplereffekt die Geschwindigkeit
  • Laser: bestimmt Tempo über Lichtimpulse
  • Induktionsschleifen: erfassen die Durchfahrtszeit zwischen Sensoren
  • Lichtschranken: berechnen die Geschwindigkeit auf Basis von Unterbrechungen
  • Section-Control: misst die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Punkten
  • Videomessung: erfolgt aus Polizeifahrzeugen oder Hubschraubern

Besonders die Methoden per Video oder Section-Control sind gerichtlich anerkannt, bieten jedoch Angriffsflächen bei technischen Mängeln. Ein technischer Gutachter kann feststellen, ob Messfehler vorliegen und damit das Verfahren angreifbar machen.

Verwendung sogenannter Blitzerwarner oder CD-Tricks ist in Deutschland nicht erlaubt und kann zusätzliche Bußgelder nach sich ziehen. Fahrer sollten sich ausschließlich auf verkehrsgerechtes Verhalten verlassen.

Autofahrer sind gut beraten, ihre Geschwindigkeit konsequent den Vorgaben anzupassen. Verstöße können nicht nur teuer, sondern auch führerscheinrelevant werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

Quelle: FOCUS