Sichere Fahrt mit geprüften Winterreifen bei Schnee und Eis
Sichere Fahrt mit geprüften Winterreifen bei Schnee und Eis, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Wer in diesen Wochen ohne geeignete Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die eigene Sicherheit. Seit dem 30. September 2024 sind in Deutschland ausschließlich Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (3PMSF) als wintertauglich zugelassen. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass der Reifen bei Schnee eine geprüfte Mindesttraktion bietet.

Inhaltsverzeichnis:

Situative Pflicht bei Schnee und Eis

In Deutschland besteht keine feste, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Laut Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung gilt sie bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Wer bei diesen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Sanktionen rechnen:

  • 60 Euro und ein Punkt in Flensburg,
  • 80 Euro bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer,
  • 75 Euro für Fahrzeughalter.

Einspurige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen oder Einsatzfahrzeuge sind ausgenommen. Auch Ganzjahresreifen gelten nur dann als wintertauglich, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Reifen mit der alten M+S-Kennzeichnung sind nicht mehr zulässig. Mehr Details zu den neuen gesetzlichen Anforderungen finden Sie unter neue Vorschriften für Ganzjahresreifen in Deutschland.

Reifenauswahl und gesetzliche Unterschiede in Europa

Wer regelmäßig in den Alpen unterwegs ist, kommt an echten Winterreifen nicht vorbei. In Österreich gilt während der Winterpflicht eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern für Radial- und 5 Millimetern für Diagonalreifen. In Italien darf zwischen dem 16. Mai und 14. Oktober nur mit Reifen gefahren werden, deren Geschwindigkeitsindex dem in der Zulassung angegebenen entspricht. Von November bis April sind auch Modelle mit geringerem Index erlaubt.

Fahrer, die auf Ganzjahresreifen setzen, sollten die jeweilige Rechtslage im Zielland prüfen. Besonders bei längeren Fahrten nach Süd- oder Osteuropa lohnt sich der Blick auf nationale Vorschriften, um Bußgelder zu vermeiden.

Alter und Zustand der Reifen

Reifen bestehen aus Gummi und altern mit der Zeit. Ab sechs Jahren nimmt die Elastizität spürbar ab, nach acht Jahren rät der ADAC vom weiteren Gebrauch ab. Das Produktionsdatum erkennt man an der vierstelligen DOT-Nummer – zum Beispiel steht „4924“ für die Kalenderwoche 49 im Jahr 2024.

Beim Online-Kauf sollte der Produktionszeitpunkt immer schriftlich bestätigt werden. Reifen, die älter als fünf Jahre sind, gelten nicht mehr als neu. Bei Rissen, Vibrationen oder ungleichmäßigem Abrieb ist ein Austausch notwendig.

EU-Label und Energieeffizienz

Das EU-Reifenlabel, seit 2021 in neuer Form, informiert über Energieeffizienz (A–E), Nasshaftung und Außengeräusch. Zusätzlich sind bei Winterreifen zwei Symbole entscheidend: das „Alpine“-Zeichen und das „Eis-Grip“-Piktogramm. Letzteres betrifft vor allem skandinavische Modelle.

  • Der Unterschied zwischen Effizienzklasse A und E kann laut ADAC rund 0,5 Liter Kraftstoff auf 100 km ausmachen.
  • Bei der Nasshaftung können zwischen A und E bis zu 18 Meter Bremsweg liegen.
  • Das Außengeräusch wird in Dezibel und Klassen A bis C angegeben.

Das QR-Symbol auf dem Label führt direkt zur EU-Datenbank mit offiziellen Produktdaten.

Häufige Fehler im Winterbetrieb

Neben ungeeigneten Reifen drohen weitere Bußgelder:

  1. Keine Winterreifen: 60 Euro und ein Punkt.
  2. Scheiben nicht vollständig enteist: 25 Euro.
  3. Motor im Stand warmlaufen lassen: 80 Euro Strafe wegen Lärmbelästigung.
  4. Unzureichend gesicherte Ladung, etwa ein Weihnachtsbaum: 35 Euro Verwarnung.

Der ADAC Südbayern weist darauf hin, dass auch das Kennzeichen immer lesbar sein muss. Schon fünf Euro drohen, wenn es mit Schnee verdeckt ist.

Profil, Druck und Lagerung

Rechtlich genügt bei Pkw-Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Fachleute wie der Bundesverband Reifenhandel und der ADAC empfehlen jedoch mindestens 4 Millimeter. Je geringer das Profil, desto länger der Bremsweg auf Schnee.

Praktische Hinweise vor dem Wechsel:

  1. Reifen auf mindestens 15 Grad Kerntemperatur bringen.
  2. Profiltiefe, Laufrichtung und Beschädigungen prüfen.
  3. Luftdruck anpassen – pro 10 °C Temperaturabfall sinkt der Druck um bis zu 0,14 bar.

Für die Lagerung gilt: kühl, dunkel, trocken und ohne Sonneneinstrahlung. Kompletträder sollten waagerecht oder hängend gelagert werden. Reifen ohne Felgen hochkant und regelmäßig drehen. Weitere Tipps zur Fahrsicherheit im Winter gibt es in dem Beitrag sicher unterwegs mit dem Motorrad im Herbst und Winter.

Was Autofahrer jetzt beachten sollten

Die Winterzeit bringt nicht nur technische Anforderungen, sondern auch organisatorische Pflichten. Wer sich gut vorbereitet, spart Geld und vermeidet Ärger.

  • Regelmäßig den Reifendruck prüfen.
  • Das Produktionsdatum beim Kauf dokumentieren.
  • Bei dauerhaft unter 7 °C auf Winterräder wechseln.

Winterreifen mit 3PMSF-Symbol sind seit 2024 Pflicht – wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Weitere Hintergrundinformationen zu technischen Entwicklungen und Änderungen im Automobilbereich finden Sie unter TÜV-Report 2026: Deutsche Autos mit immer mehr Mängeln.

Quelle: FOCUS online, PATIZONET

FAQ

Wann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie greift bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Es gibt also keine feste Datumsgrenze, sondern sie hängt von den Straßenverhältnissen ab.

Welche Reifen sind seit 2024 als Winterreifen zugelassen?

Seit dem 30. September 2024 werden nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (3PMSF) als Winterreifen anerkannt. Reifen mit der alten M+S-Kennzeichnung gelten nicht mehr als wintertauglich.

Welche Strafen drohen bei falscher Bereifung im Winter?

Wer bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Winterreifen fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Winterreifen sollten nicht älter als acht Jahre sein. Ab sechs Jahren nimmt die Haftung deutlich ab. Das Herstellungsdatum erkennt man an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke.

Welche Mindestprofiltiefe ist im Winter empfohlen?

Gesetzlich sind 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Der ADAC und der Bundesverband Reifenhandel empfehlen jedoch mindestens 4 Millimeter Profiltiefe für sicheres Fahren auf Schnee und Eis.

Was bedeuten die Symbole auf dem EU-Reifenlabel?

Das EU-Label zeigt Informationen zur Energieeffizienz, Nasshaftung und Geräuschentwicklung. Bei Winterreifen sind zusätzlich das „Alpine“- und das „Eis-Grip“-Symbol wichtig.

Wie sollte man Winterreifen richtig lagern?

Winterreifen sollten kühl, trocken und dunkel gelagert werden. Kompletträder werden waagerecht oder hängend aufbewahrt, Reifen ohne Felgen stehend. Direkte Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit sind zu vermeiden.

Was sind die häufigsten Fehler im Winterbetrieb?

Häufige Fehler sind Fahren ohne Winterreifen, unvollständig enteiste Scheiben, das Warmlaufenlassen des Motors und ungesicherte Ladung. Diese Verstöße führen zu Bußgeldern zwischen 25 und 80 Euro.