Parken nach StVO: Wer darf zuerst einparken
Parken nach StVO: Wer darf zuerst einparken, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

In vielen Städten Deutschlands ist die Suche nach einem Parkplatz ein täglicher Wettkampf. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten wie Berlin, München oder Köln werden freie Parkflächen schnell zur Streitfrage. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt genau, wer im Zweifelsfall Vorrang hat. ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, dass derjenige Vorrang an einer Parklücke hat, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Doch was heißt das genau – und welche Regeln gelten zusätzlich auf Parkplätzen?

Inhaltsverzeichnis:

Vorrang an der Parklücke laut StVO

Nach § 12 Absatz 5 Satz 1 StVO steht fest: Wer die Parklücke als Erster unmittelbar erreicht, darf einparken. Der Vorrang bleibt auch dann bestehen, wenn der Fahrer zunächst an der Lücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeugführer rangieren muss. Wichtig ist, dass der Fahrer den Parkplatz tatsächlich als Erster erreicht.

Wer sich hingegen von der anderen Straßenseite in eine Lücke drängelt, verstößt gegen die StVO. Das gilt besonders dann, wenn ein wartender Fahrer bereits auf eine frei werdende Parkfläche wartet, die durch ein ausparkendes Fahrzeug noch blockiert ist. In solchen Fällen liegt ein klarer Verstoß vor, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Auch das Reservieren einer Parklücke ist nicht erlaubt. Wenn jemand seinen Beifahrer vorschickt, um eine Lücke zu „blockieren“, verstößt er ebenfalls gegen die Vorschriften. Vorrang hat ausschließlich der Fahrzeugführer selbst – nicht eine begleitende Person.

Parkplätze und Vorfahrtsregeln

Auf Parkplätzen gilt „rechts vor links“ nicht automatisch. Die Regel findet nur Anwendung, wenn die Fahrwege deutlich als Straßen erkennbar sind. Das Landgericht Detmold (Az.: 10 S 1/12) entschied, dass bei unmarkierten Flächen eine Verständigung zwischen den Fahrern nötig ist.

Die Situation auf Parkplätzen ist häufig unübersichtlich. Fahrer müssen besondere Vorsicht walten lassen und sich mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen. Bei Missachtung kann schnell ein Unfall entstehen, der erhebliche Kosten verursacht. Eine ähnliche Aufmerksamkeit ist auch in anderen Verkehrssituationen gefragt – etwa bei winterlichen Bedingungen. Details dazu finden Sie unter Winterreifenpflicht in Deutschland.

Verbote beim Parken an Gullys und Zebrastreifen

Das Parken über einem Gullydeckel oder auf einem Zebrastreifen ist laut StVO streng verboten. Selbst wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, darf ein Gully oder ein Notzugang nicht blockiert werden. Verstöße führen nicht nur zu Bußgeldern, sondern oft auch zum kostenpflichtigen Abschleppen.

Das Halten und Parken bis zu fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg ist ebenfalls untersagt. Nur hinter dem Zebrastreifen darf kurzzeitig gehalten werden. Zudem muss der Streifen immer freibleiben, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.

Ein weiteres wichtiges Urteil betrifft Parkflächen mit Ladesäulen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 14 K 7479/22) entschied, dass Verbrennerfahrzeuge auf E-Auto-Parkplätzen auch ohne konkrete Behinderung abgeschleppt werden dürfen. So soll sichergestellt werden, dass Elektrofahrzeuge ungehindert laden können – ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mehr über die aktuelle Situation bei E-Fahrzeugen lesen Sie unter Deutschland verliert Tempo bei der Elektromobilität.

Dauerparken und Verkehrsschilder

Zugelassene Fahrzeuge mit gültiger TÜV-Plakette dürfen grundsätzlich unbegrenzt auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Es gibt keine Vorschrift, wie häufig ein Fahrzeugbesitzer nach seinem Wagen sehen muss. Bei Parkscheinpflicht ist jedoch stets ein gültiger Schein sichtbar im Fahrzeug anzubringen.

Nicht erlaubt ist das Parken in Halteverbotszonen, Rettungswegen, Notzufahrten oder Bewohnerbereichen. Besonders bei Baustellen kann sich die Beschilderung kurzfristig ändern. Es empfiehlt sich, alle paar Tage nach dem eigenen Fahrzeug zu schauen, um ein mögliches Abschleppen zu vermeiden.

Auch vermeintlich sinnlose Verkehrsschilder müssen beachtet werden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 14 K 2727/12) bestätigte, dass Autofahrer nicht selbst entscheiden dürfen, ob ein Schild berechtigt ist. In einem konkreten Fall musste ein Mann rund 200 Euro Abschleppkosten zahlen, weil er vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parkte – obwohl dort tatsächlich keine Zufahrt bestand.

Wer die aktuellen Entwicklungen rund um Verkehrsregeln und Mobilität im Blick behalten möchte, findet ergänzende Informationen unter Gericht erklärt Diesel-Updates für unzulässig.

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind klar: Vorrang hat, wer eine Parklücke zuerst erreicht. Reservieren, Drängeln oder Ignorieren von Schildern sind Verstöße, die Bußgelder oder Abschleppkosten nach sich ziehen können. Sich an die StVO zu halten, schützt nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

 Quelle: FOCUS online, 24 EDU INFO

FAQ

Wer hat Vorrang an einer Parklücke?

Nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der StVO hat derjenige Vorrang, der die Parklücke zuerst unmittelbar erreicht. Der Vorrang bleibt auch bestehen, wenn der Fahrer zunächst an der Lücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken.

Darf man eine Parklücke reservieren?

Nein, das Reservieren einer Parklücke ist laut StVO nicht erlaubt. Weder durch das Abstellen einer Person noch durch andere Mittel darf eine Lücke blockiert werden. Vorrang hat ausschließlich der Fahrer selbst.

Gilt auf Parkplätzen die Regel „rechts vor links“?

Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt nur, wenn die Wege auf dem Parkplatz klar als Straßen erkennbar und markiert sind. Fehlt eine eindeutige Straßenstruktur, müssen sich die Fahrer verständigen.

Ist das Parken auf einem Zebrastreifen erlaubt?

Nein, das Parken auf einem Zebrastreifen sowie bis zu fünf Meter davor ist verboten. Nur hinter dem Zebrastreifen darf gehalten oder geparkt werden, sofern der Verkehr nicht behindert wird.

Darf ein Verbrenner auf einem E-Auto-Parkplatz stehen?

Nein, nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 14 K 7479/22) dürfen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf für Elektroautos reservierten Parkflächen abgeschleppt werden – auch ohne konkrete Behinderung.

Wie lange darf man auf einem öffentlichen Parkplatz stehen?

Ein zugelassenes Fahrzeug mit gültiger TÜV-Plakette darf grundsätzlich unbegrenzt auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Bei Parkscheinpflicht muss jedoch ein gültiger Parkschein gut sichtbar ausgelegt sein.

Was passiert, wenn man vor einem scheinbar sinnlosen Verkehrsschild parkt?

Auch vermeintlich unnötige Verkehrsschilder müssen beachtet werden. Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 14 K 2727/12) dürfen Autofahrer nicht selbst entscheiden, ob ein Schild berechtigt ist. Verstöße können zum Abschleppen und Bußgeldern führen.