Digitaler Führerschein soll bis 2030 in ganz Europa gelten
Digitaler Führerschein soll bis 2030 in ganz Europa gelten, Foto: Pixabay

Bis 2030 soll der digitale Führerschein in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Zudem gelten künftig Fahrverbote grenzübergreifend in der gesamten Europäischen Union. Die Reform betrifft Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer und bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Ziel ist mehr Sicherheit und Einheitlichkeit im Straßenverkehr der EU.

Inhaltsverzeichnis:

Digitaler Führerschein über das Smartphone

Bis spätestens 2030 wird in der gesamten Europäischen Union ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt. Er soll über das Smartphone abrufbar sein und in allen Mitgliedstaaten gelten. Laut Beschluss des Europäischen Parlaments behalten Bürger jedoch das Recht, weiterhin eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Varianten – digital und physisch – sind gleichwertig.

Digitaler Führerschein auf dem Smartphone
Digitaler Führerschein auf dem Smartphone , Foto: Pexels-Pixabay

Die neue Lösung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen, Fälschungen erschweren und die Kontrolle im Straßenverkehr verbessern. Der digitale Führerschein kann künftig bei Polizeikontrollen, Mietwagenunternehmen oder Behörden sofort elektronisch überprüft werden.

  • Einheitliches digitales Format in allen EU-Ländern.
  • Gültigkeit auf dem gesamten EU-Gebiet.
  • Wahlfreiheit zwischen digitaler und physischer Karte.

Fahrverbote gelten künftig in ganz Europa

Schwere Verkehrsverstöße führen künftig zu EU-weiten Fahrverboten. Wer beispielsweise in Frankreich oder Italien wegen Trunkenheit, Drogenkonsums, tödlicher Unfälle oder extremen Rasens den Führerschein verliert, darf auch in Deutschland oder Polen nicht mehr fahren.

Bisher konnten Fahrverbote nur im Land des Verstoßes durchgesetzt werden. Künftig kann der Staat, in dem der Verstoß begangen wurde, den Ausstellungsstaat informieren. Dieser übernimmt dann das Fahrverbot und setzt es europaweit durch.

Der Automobilclub ADAC weist darauf hin, dass die neue Regelung erst wirksam wird, sobald sie in nationales Recht umgesetzt ist. Verkehrssünder haben also noch eine Übergangszeit, bis die Richtlinie praktisch gilt.

Begleitetes Fahren und berufliche Ausbildung

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft junge Fahrerinnen und Fahrer. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren wird auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet. Damit können Jugendliche früher Fahrpraxis sammeln – auch außerhalb ihres Heimatlandes.

Für Berufskraftfahrer wird dieses Modell künftig freiwillig angeboten. So sollen Straßen sicherer werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegengewirkt werden.

Zudem wird das Mindestalter für Lkw-Fahrer von 21 auf 18 Jahre gesenkt, für Busfahrer von 24 auf 21 Jahre. Diese Maßnahme soll den Einstieg in den Beruf erleichtern und die Ausbildung beschleunigen.

  • Ablenkung durch Mobiltelefone.
  • Gefahren im toten Winkel.
  • Nutzung moderner Fahrassistenzsysteme.
  • Verhalten gegenüber Fußgängern, Kindern und Radfahrern.

Änderungen für Wohnmobile und medizinische Prüfungen

Auch Besitzer von Wohnmobilen profitieren von den neuen Regeln. Inhaber eines Führerscheins der Klasse B dürfen künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren, wenn sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob eine Schulung oder Prüfung erforderlich ist, entscheidet jedes Land selbst.

Entgegen früheren Plänen werden keine verpflichtenden medizinischen Untersuchungen ab einem bestimmten Alter eingeführt. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie ein ärztliches Gutachten oder ein Selbstbewertungsformular verlangen. Der ADAC erwartet, dass sich für Deutschland zunächst wenig ändern wird.

Nicht umgesetzt werden zudem:

  • Sonderkategorien für schwere Fahrzeuge wie SUVs.
  • Nachtfahrverbote für junge Fahrer.
  • Pflicht zur Erneuerung von Führerscheinen für Personen über 70 Jahren alle fünf Jahre.

EU strebt weniger Verkehrstote an

Die Führerscheinreform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets mit dem Ziel „Vision Null“ – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2050. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2019 halbiert werden.

Nach Angaben der EU-Kommission kamen 2024 europaweit 19.940 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Das bedeutet einen Rückgang um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Land Todesfälle pro 1 Mio. Einwohner
Schweden 20
Dänemark 24
Deutschland 33
EU-Durchschnitt 45

Trotz Verbesserungen bleibt das Ziel der Halbierung der Verkehrstoten bis 2030 eine große Herausforderung. Die Reform soll helfen, dieses Ziel schrittweise zu erreichen und die Verkehrssicherheit in allen Mitgliedstaaten zu erhöhen.

 Quelle: FOCUS online, YouTube, BR24