Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bestimmte technische Änderungen nach dem Abgasskandal nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Millionen Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer in Deutschland und Europa stehen nun vor neuen Rückrufen und möglichen Fahrverboten. Besonders betroffen sind Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c.
Inhaltsverzeichnis:
- Urteil gegen Volkswagen in Schleswig-Holstein
- Argumente von Volkswagen und Kraftfahrt-Bundesamt
- Forderungen der Deutschen Umwelthilfe
- Folgen für Diesel-Besitzer
- Bedeutung des Urteils für die Autoindustrie
Urteil gegen Volkswagen in Schleswig-Holstein
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erklärte eine von Volkswagen eingesetzte Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung für rechtswidrig. Es ging um ein Software-Update, das 2016 vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt worden war. Laut Gericht enthielt die Software zwei unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte diese Lösung nicht freigeben dürfen. Geklagt hatte der Lobbyverein Deutsche Umwelthilfe unter der Leitung von Jürgen Resch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht keine Revision zu, doch Volkswagen und das Kraftfahrt-Bundesamt können Beschwerde einlegen. Über diesen Schritt würde dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Argumente von Volkswagen und Kraftfahrt-Bundesamt
VW und die Behörde verteidigen das sogenannte Thermofenster. Es soll Motoren vor Schäden und damit auch vor möglichen Unfällen schützen. Volkswagen verweist auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2022 und sieht die Technik weiterhin als zulässig an. Nach Ansicht des Unternehmens geht es um eine niedrige fünfstellige Zahl von Golf-Plus-Modellen mit EA189-2.0-TDI-Motoren der Abgasnorm Euro 5.
Das Kraftfahrt-Bundesamt betont, dass eine endgültige Bewertung erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen könne. Bis dahin gebe es keine Stilllegungen oder verpflichtenden Nachrüstungen.
Forderungen der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sieht die Entscheidung als Signal für weitere Verfahren. Sie klagt gegen mehrere Hersteller von Diesel-Fahrzeugen der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c. Das Ziel ist, rund 7,8 Millionen betroffene Fahrzeuge stilllegen oder auf Kosten der Hersteller nachrüsten zu lassen. Nach Aussagen von Experten ist eine umfassende Hardware-Nachrüstung in vielen Fällen jedoch technisch nicht machbar.
Möglich wären Anpassungen bei Fahrzeugen mit SCR-System, etwa durch eine stärkere Einspritzung von AdBlue. Neuere Modelle ab Euro 6d verfügen bereits serienmäßig über solche Systeme.
Folgen für Diesel-Besitzer
Für Verbraucher ergeben sich mehrere zentrale Fragen:
- Ist mein Auto betroffen?
- Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 bis Euro 6c sind im Fokus.
- Bis zu 10 Millionen Diesel-Pkw könnten insgesamt betroffen sein.
- Marken: VW, Audi, Skoda, BMW, Mercedes, Toyota, Volvo, Opel, Fiat, Renault und andere.
- Droht eine Stilllegung?
- Ohne gültige Zulassung dürfen die Fahrzeuge nicht fahren.
- Eine behördliche Verfügung des Kraftfahrt-Bundesamtes hätte Fahrverbote zur Folge.
- Können ältere Diesel nachgerüstet werden?
- Fahrzeuge ohne SCR-System können kaum angepasst werden.
- Nachteile wären erhöhter Verbrauch, höherer CO2-Ausstoß und reduzierte Motorlebensdauer.
- Kann ich meinen Diesel zurückgeben?
- Anwälte rechnen mit einer neuen Klagewelle.
- Käufer könnten Verträge rückabwickeln lassen, ähnlich wie bei früheren VW- und Audi-Fällen.
- Der erstattete Kaufpreis wird jedoch um eine Nutzungsentschädigung reduziert.
Übersicht möglicher Konsequenzen für Fahrer
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Zahl betroffener Fahrzeuge | Bis zu 10 Millionen in Europa |
| Hersteller | VW, Audi, Skoda, BMW, Mercedes, Toyota, Volvo, Opel, Fiat, Renault u. a. |
| Betroffene Abgasnormen | Euro 5 bis Euro 6c |
| Mögliche Maßnahmen | Stilllegung oder Nachrüstung |
| Chancen auf Rückgabe des Fahrzeugs | Möglich, abhängig vom Einzelfall und Fahrzeugwert |
Bedeutung des Urteils für die Autoindustrie
Das Verfahren gilt als Musterfall. Viele Hersteller hatten nach dem Abgasskandal vergleichbare Software-Updates eingesetzt, teils freiwillig, teils auf Anordnung. Das Urteil könnte daher weitreichende Folgen für den gesamten Markt der Diesel-Fahrzeuge haben. Verbraucher, Behörden und Hersteller stehen nun vor einer Phase erneuter Unsicherheit.
Quelle: FOCUS Online